Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Form und Zustandekommen des Vertrages

Ein Auftrag bedarf keiner bestimmten Form. Er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweisen genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.

 

Angebote

Die Angebote sind freibleibend, Irrtum, Auslassung, Zwischenverkauf und Vermietung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Alle Angaben zum Objekt basieren auf Informationen des Verkäufers. Eine Haftung für die Richtigkeit dieser Informationen kann der Makler daher nicht übernehmen.

 

Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie Haftungsausschluss

Der Makler weist darauf hin, dass die von Ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es obliegt dem Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

 

Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden (Angebotsempfänger) bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.

Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision in Höhe von derzeit 3,57% inklusive 19 % Mehrwertsteuer zu entrichten.

 

Vorkenntnis des Kunden (Angebotsempfänger)

Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Verkaufsobjekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, dies unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zur Zahlung der vereinbarten Provision an den Makler verpflichtet.

 

Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt für beiden Seiten (Verkäufer und Kunde) des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

 

 Informationspflicht

Der Auftraggeber (Eigentümer) verpflichtet vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte

 

Ersatz- und Folgegeschäfte

Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unserem vereinbarten Provisionsätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z.B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfaltete Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesene Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potentiellen Hauptvertragspartners den Hauptvertag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt.

Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der Wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

 

Provisionshöhe

Die Höhe der Käuferprovision beträgt 3,00 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in Höhe von 19% aus dem notariellen Kaufpreis. Dies entspricht derzeit 3,57 % inkl. 19 % Mehrwertsteuer für Käufer und Verkäufer.

Die Handhabung der Provisionsregelung entspricht den Anforderungen des seit 23.12.20 gültigen neuen Maklerrechts

nach § 656 c BGB.

Die Provisionssätze können höher oder niedriger sein sofern ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Provisionsanspruch entsteht sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zu Stande kommt.

 

Streitbeilegungsverfahren

Der Makler nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

 

Datenschutz

Das interaktive Expose erfasst, sichert und verarbeitet im Rahmen seiner Nutzung personenbezogene Daten. Wie diese verarbeitet bzw. diese geschützt werden, entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Hinweis: Sie können der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch formlose Mitteilung auf dem Postweg an die Firma KV Immobilien, Moosen 1, 84553 Halsbach oder durch eine E-Mail an info@immobilienkv.com widersprechen. Dies gilt jedoch nicht für die Daten, die zur Abwicklung von mit Ihnen geschlossenen Verträgen erforderlich sind. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die betroffenen Daten nicht mehr zu anderen Zwecken als zur Vertragsabwicklung nutzen, verarbeiten und übermitteln sowie die weitere Versendung von Werbemitteln an Sie einstellen.

 

Gerichtsstand

Soweit Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des HGB sind, gilt als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche sowie als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers als vereinbart.

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

 

 

AGB für Kostenlose Wertermittlungen 

§ 1 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses

a) Wir stellen dem Nutzer Formulare zur Verfügung, über die eine kostenlose Wertermittlung für eine Immobilie beauftragt werden kann.
Anhand dieser Daten kann eine Werteinschätzung für die Immobilie durch uns erstellt werden.

b) Durch Ausfüllen und elektronischer Versendung der Formulare zur Beauftragung einer kostenlosen Wertermittlung gibt der Kunde uns gegenüber ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

c) Die Annahme des Angebotes des Nutzers wird nach unserem freiem Ermessen entschieden. Mit Annahme kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Nutzer zustande, der im folgenden als "Nutzungsvertrag" bezeichnet wird.
Ein Anspruch auf den Abschluss eines Nutzervertrages besteht nicht. Eine Annahme des Angebotes kann ohne die Angabe von Gründen abgelehnt werden.

 

§ 2 Gegenstand des Vertragsverhältnisses

a) Wir erstellen anhand der vom Nutzer angegeben Daten eine Immobilien-Kurzbewertung und übermitteln diese an den Nutzer.

a) Für die Übermittelung der Immobilien-Kurzbewertung sowie für mögliche Rückfragen kontaktieren wir den Nutzer mittels der bei der Datenerhebung angegebenen Kontaktwege.

c) Die Erstellung der Immobilien-Kurzbewertung erfolgt unentgeltlich.

 

§ 3 Pflichten des Nutzers

a) Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen, es sei denn, wir stimmen der Überlassung im Vorfeld ausdrücklich schriftlich zu.

 

§ 4 Haftung

1. Wir haften bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ist eine Haftung ausgeschlossen.

2. Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ebenfalls unbeschränkt haften wir im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung, sofern Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Eine Haftung durch uns wegen Arglist oder einer Garantie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

3. Wir haften für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bis maximal zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielten Einnahmen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber uns ist in jedem Fall ausgeschlossen.

4. Der Nutzer stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die durch falsche, nicht zutreffende, oder vom tatsächlichen Wert abweichende Wertermittlungen oder Immobilien-Kurzbewertungen entstehen, die durch uns erstellt, und dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden.

5. Wir übernehmen für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns selbst oder Dritten angebotenen Informationen keine Gewährleistung.